Time to Travel 2027

Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Time to Travel GmbH, des bei Vertragsabschluss ab 01.05.2023 zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie daher diese Reise- bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Grundlage isthierbeidieReiseausschreibungunddieergänzenden Informationenvon Time to Travel für die jeweilige Reise. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Time to Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag soll mit der Reiseanmeldung und den Formularen von Time to Travel (Reisebestätigung) ein- schließlichsämtlicherAbreden,NebenabredenundVorgabendesReisendengeschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, SMS oder Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Time to Travel geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2.AndieReiseanmeldung istderReisende10Tage,beiReiseanmeldungperFax,E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Time to Travel bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. 1.3. Telefonisch nimmt Time to Travel, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4.EinevonderReiseanmeldungabweichendeodernicht rechtzeitigeReisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den Time to Travel 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5.Buchungen imelektronischenGeschäftsverkehr richtensichnachdenErläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende Time to Travel den Ab- schluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungs- pflichtigbuchen“verbindlichan.DemKundenwirdderEingangseinerBuchung (Reise- anmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebesatätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Inter- netseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1.Beiausdrücklichundeindeutig imProspekt,denReiseunterlagenund inden sons- tigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i. S. des§651vBGB.AlsVermittlerhaftenwir insoferngrundsätzlichnur fürdieVermittlung (einschließlichvonuns zuvertretenderBuchungsfehlernach§651xBGB),nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haf- tungalsVermittler istausgeschlossen,soweitnichtKörperschäden,Vorsatzodergrobe Fahrlässigkeitvorliegen,HauptpflichtenausdemReisevermittlervertragbetroffensind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine ver- einbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2.FürLeistungen,dieerstnachBeginnderErbringungeinerPauschalreiseleistungvom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Time toTravelunterrichtetdenReisendenvorderReiseanmeldungüberallgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung vonVisasowieübergesundheitspolizeilicheFormalitätendesBestimmungslandes (ein- schließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen fürdieReiseteilnahmezuschaffenunddieerforderlichenReiseunter- lagen mitzuführen, sofern sich Time to Travel nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden,so istderReisendehierfürverantwortlich,wenndiesalleinaufseinschuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises pro Person nach AushändigungdesSicherungsscheineszuzahlen,soweitdieParteienkeineabweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. Bei Reiseleistungen, für die der Reiseveranstalter beiDritten (z.B.Fluggesellschaften)sofortige,nichterstattbareVorauszahlungen leisten muss (z.B. tagesaktuelleFlugpreise),kanndieAnzahlungdieHöhedieserverauslagten Kostenerreichen.Maßgeblich fürdiekonkreteHöhederAnzahlung istdieausgewiesene Summe im jeweiligen Angebot sowie der Reisebestätigung 4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden kann. Zeit- gleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten. 4.3. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins. 4.4.SofernderReisendedie fälligenZahlungen (An-undRestzahlung)nicht leistet,kann Time to Travel nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. verlangen. 5. Leistungen & Pflichten 5.1. Time to Travel behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Time to Travel darf eine konkreteÄnderungderProspekt -undPreisangabenerklären,wennerdenReisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Time to Travel hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodali- täten,Mindestteilnehmerzahl,Rücktrittsentschädigungen,Formblatt fürPauschalreisen). 5.3.VertragsinhaltundLeistungenbestimmensichnachdenvorReisebeginngemachten AngabenvonTime toTravelnachZiff.5.1.und insbesonderedenvereinbartenVorgaben desReisenden,soweitnichtausdrücklichanderesvereinbart ist.Siesollen inderReise- anmeldungundReisebestätigungenthaltensein (sieheobenZiff.1.).Außerdem istdem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Time to Travel hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rück- beförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann Time to Travel Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5Time toTravelhatdemReisenden rechtzeitigvorReisebeginndienotwendigenReise- unterlagenzuübermittelnundübernachVertragsschlusseingetreteneÄnderungenzu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche & erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Time to Travel sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Time to Travel gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Time to Travel ausdrücklich z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalbderAnnahmefristdesVeranstaltersannehmen.Ohne fristgemäßeErklärung des Reisenden gilt das Angebot von Time to Travel als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3.WirddieerheblicheÄnderungoderdieErsatzreiseangenommen,sohatderReisende Anspruch auf Minderung (§651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Time to Travel geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung & Preissenkung vor Reisebeginn 7.1.Time toTravelkannPreiserhöhungenbis8%desReisepreiseseinseitignurbeiVor- liegenderGründe fürdieErhöhungaussichunmittelbarergebendenundnachVertrags- schlusserhöhtenBeförderungskosten (Treibstoff,andereEnergieträger),odererhöhten Allgemeine Geschäftsbedingungen der Time to Travel GmbH Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) odergeänderterund fürdiePauschalreisegeltendenWechselkursevornehmen.Diehie- raufberuhendenÄnderungendesvereinbartenundgeändertenReisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet undanteiligerhöht.UnterrichtetTime toTraveldenReisendendurchE-Mail,Fax,SMS, in Papierformetc.nichtklarundverständlichüberdiePreiserhöhung,dieGründeunddie Berechnungspätestensbis20TagevorReisebeginn, istdiePreiserhöhungnichtwirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Time to Travel sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von Time to Travel bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten er- geben sich aus § 651g BGB. 7.3.DerReisendekanneineSenkungdesReisepreisesverlangen,wennundsoweitsich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss undvorReisebeginngeänderthabenunddieszuniedrigerenKosten fürTime toTravel führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der MehrbetragvonTime toTravelzuerstatten.Time toTraveldarfvondemzuerstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Time to Travel hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung - Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal- reisevertrag eintritt. 8.2. Time to Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die ver- traglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Time to Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Time to Travel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4.Time toTravelhatdemReisendennachzuweisen, inwelcherHöhedurchdenEintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise 9.1.VorReisebeginnkannderReisende jederzeitvomVertragzurücktreten.DerRücktritt sollte schriftlichoder inTextform (E-Mail,Fax,SMS)gegenüberTime toTravelerfolgen. Ausreichend istderRücktrittgegenüberdemReisevermittler.Maßgeblich istderZugang des Rücktritts bei Time to Travel oder dem Vermittler. 9.2.TrittderReisendevomVertragzurückoder tritterdieReisenichtan,verliertTime to TraveldenAnspruchaufdenvereinbartenReisepreis.StattdessenkannTime toTravel vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen: a) bei PKW-, Bus- und Bahnreisen: bis 4 Wochen vor Reisebeginn 15 % ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 25 % ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 % ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 % ab 6. Kalendertag vor Reisebeginn und danach 75 % sowie bei Nichterscheinen am Abreisetag 90 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten. b) bei Flugreisen sowie bei Busreisen mit Fluganreise und/oder Flugabreise: bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 % vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom 14. bis 4. Tag vor Reisebeginn 75 % ab 3 Tagen vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen am Abreisetag 90 % des Gesamtreisepreises pro Teilnehmer. c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten: bis zu 60 Tage vor Reisebeginn 35 % 59 Tage bis 29 Tage vor Reisebeginn 40 % 28 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 % 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % Nichtantritt der Reise (gilt auch bei Stornierung am Abreisetag) 95 % des Gesamtreise- preises pro Teilnehmer. Maßgeblich istbeikombiniertenReisendiekonkreteBezeichnungderReise imProspekt, Katalog bzw. Internet. 9.3.BeiderBuchungvonLinienflügenoderspeziellenTarifen (z.B. tagesaktuellePreise, Non-Refundable-Tickets),beträgtdieEntschädigung imFalleeinesRücktrittsdurchden Kunden100%desanteiligenFlugpreises.DemKundenbleibtderNachweisvorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 9.4.BeiStornierungenvonReisen, inderenLeistungenbzw.ZusatzleistungenEintritts- kartenenthaltensind, istabdem60.TagvorReisebeginnzudenüblichenStornierungs- gebührendervollePreisderEintrittskartezuentrichten,soferndiesenichtanderweitig veräußert werden kann. 9.5.BeiTagesfahrtenwirdeinepauschaleStornogebührvon10€p.P.unabhängigvom Datum der Absage erhoben. Bei Nichtanreise, Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette Reisepreis fällig. Tagesfahrten, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab dem 60. Tag vor Reisebeginn zur Stornogebühr von 10 € p. P. der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht ander- weitig veräußert werden kann. 9.6.ErfolgtdieStornierungeinerBuchungnur teilweise (Anzahl,Personen,Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen. 9.7. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Ent- schädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 9.8.NachdemRücktrittdesReisenden istTime toTravel zurRückerstattungdesReise- preises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.9.AbweichendvonZiff.9.2.kannTime toTravelvorReisebeginnkeineEntschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeid- bare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oderdieBeförderungvonPersonenandenBestimmungsorterheblichbeeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Time toTravelunterliegenundsich ihreFolgenauchdannnichthättenvermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 9.10.DerAbschlusseinerReiserücktrittskostenversicherungsowieeinerVersicherungzur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 10. Umbuchungen & Änderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Time to Travel kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2.Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann Time to Travel bei Umbuchungen, Zustiegsänderungen etc. als Bearbeitungs- entgelt pauschaliert 30 € verlangen, soweit Time to Travel nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Time to Travel wird sich aber bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten 12.1. Time to Travel kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Time to Travel und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wennderReisendesichnichtansachlichbegründeteHinweisehält.Time toTravelsteht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und VorteileauseineranderweitigenVerwertungderReiseleistung(en)ergeben.Schadens- ersatzansprüche von Time to Travel bleiben insofern unberührt. 12.2.DerReisendesolldie ihmzumutbarenSchritte (z.B. InformationdesVeranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 13.1.Time toTravelhatdenReisendenvorReiseanmeldungund inderReisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. 13.2. Time to Travel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht hat Time toTravel den Rücktritt innerhalbder imVertragbestimmtenFristzuerklären, jedochspätestens20Tage undbeieinerReisedauervonwenigeralszweiTagen48Stunden - jeweilsvorReisebeginn. 13.4. Time to Travel ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver- pflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Time to Travel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags gehindert ist undTime toTraveldenRücktrittunverzüglichnachKenntnisvomRücktrittsgrunderklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert Time to Travel den Anspruch auf den vereinbartenReisepreis, istzurRückzahlungverpflichtetundhat insofernunverzüglich,auf jedenFallaber innerhalbvon14TagennachdemRücktritt,dieRückerstattungzu leisten. 15. Reisemängel, Rechte & Obliegenheiten des Reisenden 15.1.DerReisendehatTime toTraveleinenReisemangelunverzüglichanzuzeigen.Wenn Time to Travel wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2.AdressatderMängelanzeige:ReisemängelsindwährendderReisebeimVertretervon Time toTravelanzuzeigen. IsteinVertretervonTime toTravelnichtvorhandenodernicht vereinbart,sindReisemängel,soferneineschnelleVerbindungmöglich ist,direktbeiTime toTraveloderder inderReisebestätigungangeführtenKontaktstelleoderdemReisever- mittleranzuzeigen (E-Mail,Fax,TelefonnummernergebensichausderReisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Time to Travel hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist der Vertreter von Time to Travel. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2.! Wenn Time to Travel nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbstAbhilfeschaffenundErsatzdererforderlichenAufwendungenverlangen.Wirddie Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Time to Travel kanndieAbhilfenurverweigern,wennsieunmöglich istoderunterBerücksichtigungdes AusmaßesdesReisemangelsunddesWertsderbetroffenenReiseleistungmitunverhält- nismäßigenKostenverbunden ist. IndiesenFällengilt§651kAbs.3bisAbs.5BGB.Time toTravel istverpflichtet,denReisendenüberErsatzleistungen,Rückbeförderungetc.und Folgenkonkretzu informierenundseineBeistandspflichtenzuerfüllen (vgl.§651qBGB). 15.4.Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. wird verwiesen. 15.5.Kündigung:WirddiePauschalreisedurchdenReisemangelerheblichbeeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert Time to Travel die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6.Schadensersatz:DerReisendekannunbeschadetderMinderungoderderKündigung Schadensersatznach§651nBGBverlangen.BeiSchadensersatzpflichthatTime toTravel den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. 15.7.AnrechnungvonEntschädigungen:HatderReisendeaufgrunddesselbenEreignisses gegenTime toTravelAnspruchaufSchadensersatzoderaufErstattungeines infolgeeiner MinderungzuvielgezahltenBetrages,somusssichderReisendedenBetraganrechnen lassen,deneraufgrunddesselbenEreignissesalsEntschädigungoderalsErstattungnach Maßgabe internationalerÜbereinkünfteodervonauf solchenberuhendengesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung von Time to Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Time to Travel füreinendemReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2.Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung interna- tionale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Time to Travel gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung-Geltendmachung 17.1.DieAnsprüchenach§651iAbs.3Nr.2.,4.bis7.BGBsindgegenüberTime toTravel oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. 17.2.DieAnsprüchedesReisenden -ausgenommenKörperschäden -nach§651iAbs.3 BGB (Abhilfe,Kündigung,Minderung,Schadensersatz)verjähren inzwei Jahren.DieVerjäh- rungsfristbeginntmitdemTage,andemdiePauschalreisedemVertragnachendensollte. 18. Alternative Verbraucherstreitbeilegung, Rechtswahl & Gerichtsstand 18.1. Time to Travel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Time to Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec. europa.eu/consumers/odr/ hin. 18.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen UnionoderSchweizerStaatsbürger sind,wird fürdasgesamteRechts-undVertragsver- hältniszwischendemKunden/ReisendenundTime toTraveldieausschließlicheGeltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Time to Travel aus- schließlich an deren Sitz verklagen. 18.4.FürKlagenvonTime toTravelgegenKunden,bzw.VertragspartnerdesPauschalrei- severtrages,dieKaufleute, juristischePersonendesöffentlichenoderprivatenRechtsoder Personensind,die ihrenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltsort imAuslandhaben, oderderenWohnsitzodergewöhnlicherAufenthalt imZeitpunktderKlageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Time to Travel vereinbart. 19. Datenschutz Time to Travel nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der geltenden Datenschutzgesetze und bestehender Rechtsvorschriften. UnsereErklärungunter :https://www.time-to-travel.eu/allgemeine-infos/datenschutzer- klaerung/gibteinenÜberblickdarüber,wieTime toTraveldiesenSchutz innerhalbdesUn- ternehmensgewährleistetundwelcheArtvonDatenzuwelchemZweckerhobenwerden. 20. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 20.1.DieVertragspartnersindsicheinig,dassdievereinbartenReiseleistungendurchdie jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jewei- ligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 20.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungenderLeistungserbringerbeider InanspruchnahmevonReiseleistungenzu beachtenund imFallevonauftretenden typischenKrankheitssymptomendieReiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 21. Sonstige Bestimmungen Nur für Reisemittler: Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für Time to Travel tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäfts- bedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht er- geben. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preise im Katalog in Euro angegeben und gelten pro Person. Reiseveranstalter ist: Time to Travel GmbH Am Kirschrain 13 | D-06193 Petersberg OT Sennewitz Telefon: +49 34606/99 42 50 E-Mail: info@time-to-travel.eu Geschäftsführerin: Nicole Wend Handelsregister B des Amtsgerichtes Stendal Nummer der Firma: HRB 207018 | Gerichtsstand: D-06120 Halle (Saale) Kundengeldabsicherer: R & V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533 5859 Internet: www.reiseschaden.ruv.de 43 WWW.TIME-TO-TRAVEL.EU Tel.: 034606- 9 94 25 0 Bildnachweis Titelseite: © Freesurf - stock.adobe.com, ©papics - stock.adobe.com Stand: April 2026

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